Gerne fassen wir hier die wichtigsten Punkte kurz zusammen
Offenes Licht/Feuer ist in der Halle verboten. Die Verwendung von Flüssiggas, Spiritus, Öl, Gas o. Ä. zu Koch-, Heiz-, oder Betriebszwecken ist verboten.
Die Verwendung von Kerzen ist nur auf Tischen mit nicht brennbaren Unterlagen und in standsicheren Kerzenhaltern mit Übergläsern (ähnlich einem Windlicht) zulässig
Dekorationsmaterialien müssen mindestens schwerentflammbar sein (Klasse B1) und dürfen nicht brennend abtropfen.
Ein Prüfzeugnis zur Baustoffklasse ist vorzulegen. Materialien ohne Nachweis oder mit abweichender Klasse B1 dürfen nicht verwendet werden.
Verboten: Heu, Stroh, Bambus, Rindenmulch und ähnliche leicht brennbare Stoffe.
Der Tank ist vollständig zu entleeren.
Unter das Fahrzeug ist eine Schutzmatte zu legen.
Die Fahrzeugbatterie ist abzuklemmen.